Für unsere heranwachsenden Mitmenschen gilt in Deutschland ein erweiterter Gesetzesrahmen.
Unter-18-Jährige – bis 24 Uhr
Um als 16- bis 18-jähriger länger als 0 Uhr in unserem Haus zu verbleiben ist die Ausstellung eines Erziehungsauftrages notwendig. Bei uns gilt ausschließlich dieser Erziehungsauftrag, da machen wir keine Ausnahme.
Bitte einmal auf Erziehungsauftrag Ü16 klicken, ausfüllen und in doppelter Ausführung mitbringen.
Unter-16-Jährige – bis 22 Uhr
Unter 16 jährige bleiben ohne den folgenden Zettel nicht länger als 22 Uhr bei uns. Bei uns gilt ausschließlich dieser Erziehungsauftrag, da machen wir keine Ausnahme.
Bitte einmal auf ErziehungsauftragU16 klicken und 2 mal Ausdrucken oder kopieren.
Diese Vordrucke sind auch jeweils am Tag VOR der Veranstaltung im Parkclub erhältlich.